RTL West Kommentar

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Verdacht auf Volksverhetzung-Schauspieler Tilman Valentin Schweiger

„WIR“ berichteten am 27.08.2015 exklusiv über eine Anzeige gegen den Schauspieler Tilman Valentin Schweiger. Nachdem diese Anzeige in den Online-Medien für großes Aufsehen sorgte, die öffentlich-rechtlichen Sender aber erwartungsgemäß kein Wort darüber verloren, postet Schweiger auf seiner FB-Seite:

Der Rechtsstaat hat sich durchgesetzt

 

Wegen seinen Äußerungen über die Proteste vor dem Flüchtlingsheim in Freital hatte eine Privatperson Anzeige gegen Til Schweiger erstattet. Die Staatsanwaltschaft…
FOCUS.DE|VON FOCUS ONLINE

Heutige Pressemitteilung des Anzeigeerstatters:

Verdacht auf Volksverhetzung

Im Fall Tilman Valentin Schweiger hat die Staatsanwaltschaft Köln (121 Js 651/15, Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn) mit Schreiben vom 11. September 2015 (Datum des Poststempels: 14. September 2015) mitgeteilt, die Aufforderung zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Deutsche, welche sich unter dem Schutz von Artikel 8 Abs. 1 GG versammelt haben, sei nicht strafbar: „Ich glaub noch nicht mal, daß ein Politiker nach Freital gehen muß, es würde einfach reichen, wenn die zwei Hundertschaften da hinschicken und die Leute einkassieren, und sagen ‚heute Nacht bleibt ihr im Knast, denkt mal darüber nach, was ihr hier macht und morgen kommt ihr hier nicht mehr her’“.

Inhaltlich hat der Oberstaatsanwalt weder mich noch die hinzugezogenen Fachanwälte für Strafrecht überzeugt. Wir werden deshalb in den nächsten Tagen eine ausführlich begründete Beschwerde gegen diese Behandlung der Rechtssache einreichen.

Mit freundlichen Grüßen!
René Schneider Institute
Breul 16
48143 Münster
Telefon (02 51) 3 99 71 61
Telefax (02 51) 3 99 71 62
URL: http://www.Institut-fuer-Asylrecht.de/
E-Mail: Schneider@muenster.de
USt-IdNr.: DE198574773

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Grenzkontrollen

„WIR“ berichteten über ein Ersuchen an die bayerische Landesregierung.

Folgende Pressemitteilung zur Sache ist uns heute zugegangen:

Grenzkontrollen

Mit zwei Schreiben vom 7. September 2015 – No. 26534 und vom 11. September 2015 – No. 26548 hatte ich die Bayerische Staatsregierung ersucht, zur Vermeidung eines verwaltungsgerichtlichen Anordnungsverfahrens „durch die Polizei des Freistaates Bayern die Außengrenzen des Freistaates Bayern, welche zugleich Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland sind, gegen die anhaltende Invasion illegal einreisender Personen wirksam und nachhaltig zu sichern, und damit das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes vor Rechtsbrechern und Straftätern zu schützen“.

URL: http://www.institut-fuer-asylrecht.de/26534.pdf
URL: http://www.institut-fuer-asylrecht.de/26548.pdf

Am Sonntag, den 13. September 2015, berichteten die Medien, Herr Ministerpräsident Seehofer habe der Bundeskanzlerin „am Samstag um 13.26 Uhr“ die Bitte nach Grenzkontrollen übermittelt, und schon um 17.39 Uhr hätten die Koalitionspartner zugestimmt. (aul/gam/dpa/Reuters)

Gleichwohl muß ich feststellen, daß eine Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat – insbesondere aus der sicheren Republik Östereich – praktisch nicht stattfindet, vielmehr wird die Masse der Straftäter, welche unter Verstoß gegen §§ 14 und 95 AufenthG illegal nach Deutschland einreisen, widerrechtlich willkommen geheißen. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig!

URL: http://www.institut-fuer-asylrecht.de/26559.pdf

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Mit freundlichen Grüßen!
René Schneider Institute
Breul 16
48143 Münster
Telefon (02 51) 3 99 71 61
Telefax (02 51) 3 99 71 62
URL: http://www.Institut-fuer-Asylrecht.de/
E-Mail: Schneider@muenster.de
USt-IdNr.: DE198574773

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SHOCKING Document: Muslim ‘migrants’ raping women and children in camps in Germany

Entnommen bei: http://pamelageller.com/2015/09/document-muslim-migrants-raping-women-and-children-in-camp-in-germany.html/

Vergewaltigungen in Asylunterkünften: Tabuthemen in deutschen Medien

Scan 244

Scan 243

http://pamelageller.com/2015/09/document-muslim-migrants-raping-women-and-children-in-camp-in-germany.html/

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DIE ZEHN GRÖßTEN HETZER

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Rechtsgutachten von Renè Schneider

zum Asyl-, Flüchtlings-, Einwanderungs- und Strafrecht Von René Schneider, Münster

Scherz: Der ordinäre deutsche Gutmensch und die ordinäre deutsche Gutmenschin, vulgo „die dummen Deutschen“, sind von einer Geisteskrankheit befallen, die man gewöhnlich als „Gefühlsduselei“ bezeichnet, – die wissenschaftliche Bezeichnung lautet

„Pseudohumanitäres-illegales-Gefälligkeits-Syndrom“ Rechtswirklichkeit: Jetzt wird es ernst!

Den Rest des Beitrags lesen »

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Ersuchen an Staatsminister

Klicke, um auf 26534.pdf zuzugreifen

Nachdem unser Mitstreiter Renè Schneider mit seiner Anzeige gegen den Schauspieler Valentin Tilman Schweiger für viel Aufsehen in Presse und Medien erzeugt hat, legt er mit einem Ersuchen an Staatsminister Herrmann/Bayern nach.

WIR veröffentlichen hier das Ersuchen an den Staatsminister kommentarlos:

Herrn Staatsminister Joachim Herrmann, MdL – Persönlich!
Bayerisches Staatsministerium desInnern, für Bau und Verkehr
Odeonsplatz 3, 80539 München
Nur per Telefax (0 89) 21 92 – 1 22 25

Eilsache! Sofort!

Kriminalpräventive Maßnahmen gegen illegal einreisende Personen,
Straftäter gemäß §§ 14 und 95 AufenthG i. V. m. §§ 25 bis 27 StGB,
Strafverfolgung gemäß §§ 152 StPO und §§ 258a und 339 StGB,
Aufrechterhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung (Artikel 20 Abs. 3 GG)

Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann!

Hiermit werden Sie höflichst ersucht, durch die Polizei des Freistaates Bayern die Außengrenzen des Freistaates Bayern, welche zugleich Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland sind, gegen die anhaltende Invasion illegal einreisender Personen wirksam und nachhaltig zu sichern, und damit das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes vor Rechtsbrechern und Straftätern zu schützen.

G r ü n d e :

Die unerlaubte oder illegale Einreise von ausländischen Personen in die Bundesrepublik Deutschland ist eine schwere und verfassungsfeindliche Straftat, welche den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder beeinträchtigt und die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung gefährdet.

Auf die §§ 14 und 95 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), und auf die §§ 81, 82 und 83 des Strafgesetzbuches (StGB) – Hochverrat gegen den Bund und Hochverrat gegen ein Land – wird hingewiesen. Der Wortlaut dieser Bestimmungen ist im Anhang abgedruckt.

Gemäß Artikel 11 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) hat die Polizei „Straftaten […] zu verhüten oder zu unterbinden“ (Kriminalprävention). Auf § 152 der Strafprozeßordnung (StPO), auf § 258a StGB (Strafvereitelung im Amt) und auf § 339 StGB (Rechtsbeugung) wird hingewiesen.

Der Freistaat Bayern ist gemäß Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Bayern ein Rechtstaat, auch die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat.

Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) hat folgenden Wortlaut: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Ich erwarte also mit Recht, daß die vollziehende Gewalt (Verwaltung und Polizei) des Freistaats Bayern die offenkundigen Straftaten an den bayerischen und deutschen Außengrenzen verhütet und unterbindet.

Falls der Freistaat Bayern seine rechtsstaatlichen und verfassungsmäßigen Pflichten nach Gesetz und Recht nicht erfüllt, werde ich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht die einstweilige Anordnung beantragen, den Freistaat Bayern zu verpflichten, die bayerischen Außengrenzen, welche zugleich Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland sind, gegen die anhaltende Invasion illegal einreisender Personen wirksam und nachhaltig zu sichern, und damit das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes vor Rechtsbrechern und Straftätern zu schützen.

Die Kriminalprävention (Artikel 11 Abs. 2 Nr. 1 PAG) und die Verfolgung von Straftaten (§§ 152 StPO, 258a und 339 StGB) sind wesentliche Merkmale der rechtsstaatlichen und verfassungsmäßigen Ordnung: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ (Artikel 20 Abs. 4 GG).

Ihrer Antwort sehe ich bis Dienstag, den 8. September 2015, 12 Uhr, entgegen.

Hochachtungsvoll!
(Schneider)

A N H A N G

URL: http://www.institut-fuer-asylrecht.de/26534.pdf

Mit freundlichen Grüßen!
René Schneider Institute
Breul 16
48143 Münster
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Telefax (02 51) 3 99 71 62
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E-Mail: Schneider@muenster.de
USt-IdNr.: DE198574773

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Deutschfeindliche Zitate der „Grünen“ u. a.!

« ABTEILUNG GEISTESKRANKE VERBRECHER. AN DER SPITZE VON POLITIK UND WIRTSCHAFT DER BRD

Quelle: Deutschfeindliche Zitate der „Grünen“ u. a.!

Z.B. Joschka Fischer: „Deutsche Helden müsste die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen“.

Roth/Özdemir: „Deutsche sind Nicht Migranten-mehr nicht“.

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