A n z e i g e g e g e n den Schauspieler Tilman Valentin Schweiger,

URL: http://www.Institut-fuer-Asylrecht.de/26507.pdf
W W W . S C H N E I D E R – I N S T I T U T E . D E
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USt-IdNr.: DE198574773
25. August 2015 – No. 26507

A n z e i g e

g e g e n

den Schauspieler Tilman Valentin Schweiger,

– B e s c h u l d i g t e r –
w e g e n

des Verdachts auf Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 StGB

Z u m S a c h v e r h a l t :
Im Fernsehprogramm der ARD wurde am Dienstag, den 18. August 2015, um 22.45 Uhr, eine
Sendung des WDR mit dem Titel „Menschen bei Maischberger“ ausgestrahlt.
Dabei handelte es sich um eine Gesprächsrunde, in welcher der Beschuldigte sagte:
„Ich glaub noch nicht mal, daß ein Politiker nach Freital gehen muß, es würde
einfach reichen, wenn die zwei Hundertschaften da hinschicken und die Leute
einkassieren, und sagen ‚heute Nacht bleibt ihr im Knast, denkt mal darüber nach,
was ihr hier macht und morgen kommt ihr hier nicht mehr her’“.
Beweis: Video-Aufzeichnung im Internet,
URL: https://www.youtube.com/watch?v=IAwGdtA8eKg
Z u r R e c h t s l a g e :
Es besteht der Verdacht auf Volksverhetzung. Die zitierte Gedankenäußerung enthält eine
Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung, sie ist auch
geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
URL: http://www.Institut-fuer-Asylrecht.de/26502.pdf
§ 130 Abs. 1 StGB hat in seiner aktuellen Fassung vom 27. Januar 2015 folgenden Wortlaut:
§ 130. Volksverhetzung.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft
bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen
wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil
der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen
auffordert oder
2. […]
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) […]
Die Äußerung des Beschuldigten Schweiger enthält eine Aufforderung zu Gewalt- oder
Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung, welche ihre Grundrechte aus Artikel 8
Abs. 1 GG (Versammlungsfreiheit) und Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit)
wahrgenommen und vor einer Einrichtung für Asylbewerber (Artikel 16a Abs. 1 GG),
Flüchtlinge (Artikel 31 des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom
28. Juli 1951 in der Fassung des New Yorker Protokolls die Rechtsstellung der Flüchtlinge
vom 31. Januar 1967) und andere Ausländer (§§ 14 und 95 ff. AufenthG) ausgeübt hatten.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beschuldigte Schweiger die Teilnehmer einer
bestimmten – nicht polizeilich verbotenen – Versammlung in 01705 Freital (Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge) oder die Teilnehmer mehrerer – nicht polizeilich verbotenen –
Versammlungen gemeint hat, wie sie gegenwärtig an vielen Orten in Deutschland stattfinden,
denn es gibt nicht nur jenen Teil der Bevölkerung, welche den völlig ungebremsten Zustrom
aus Afrika, Asien und vom Balkan „gut finden“ (Gutmenschen), sondern auch immer mehr
Andersdenkende, welche für diesen „alibistischen Humanismus“ (Richard Sulík, MEP) der
Berufspolitiker, die mit ihrer verfehlten Politik für diese Völkerwanderung nach Deutschland
verantwortlich sind, kein Verständnis haben, und ihr soziales Umfeld mit den vertrauten
Nachbarn gleicher Kultur und Nation vor Überfremdung und Zerstörung bewahren wollen;
auch diese Menschen sind Teile der Bevölkerung, welche durch § 130 StGB geschützt sind.
Der Vorschlag des Beschuldigten Schweiger, der „Leute einkassieren,“ und ihnen sagen
lassen will, „heute Nacht bleibt ihr im Knast, denkt mal darüber nach, was ihr hier macht
und morgen kommt ihr hier nicht mehr her“, ist eine im höchsten Maße rechts- und
verfassungswidrige willkürliche (sic) Freiheitsberaubung, deren gewollte Verwirklichung
durch den Einsatz von „zwei Hundertschaften“ gegen unschuldige Menschen, die ihre
Grundrechte ausüben, jedenfalls als Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu verurteilen sind.
Die Aufforderung richtet sich an eine Vielzahl von namentlich nicht genannten Adressaten,
„die“ den „zwei Hundertschaften“ einen Einsatzbefehl erteilen sollen.
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URL: http://www.Institut-fuer-Asylrecht.de/26502.pdf
Der Beschuldigte Schweiger handelte dabei in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
Frieden zu stören, das zeigt schon die ausführliche Berichterstattung in den überregionalen
Medien, die unmittelbar nach der Sendung einsetzte.
Der Beschuldigte Schweiger handelte vorsätzlich, denn er ist seit ungefähr 25 Jahren als mehr
oder minder erfolgreicher Schauspieler und als Gast bei zahlreichen Gesprächsrunden in
Fernsehsendungen überaus medien-erfahren und weiß, wie seine öffentlichen Äußerungen auf
das Publikum wirken. Das Internet-Lexikon „wikipedia“ berichtet darüber auszugsweise:
2011 forderte Schweiger in der Talkshow Markus Lanz eine „Meldepflicht für
Sexualstraftäter“.[17] Er erklärte, in den USA könne man im Internet nachlesen, ob ein
Sexualstraftäter in der eigenen Nachbarschaft wohne; er wüsste auch nicht, was daran
verwerflich sein sollte. Dass dies in Deutschland nicht zulässig ist, erklärte er mit dem
„deutschen Gutmenschentum“ und dessen Respekt vor der Menschenwürde. Er erklärte
weiterhin, er sei der Auffassung, dass jemand, der eine Sexualstraftat begeht, sein Recht in
dieser Gesellschaft verwirkt habe. Diese Aussage sei jedoch kein Plädoyer für die
Todesstrafe, er sei ein strikter Gegner dieses Verfahrens.[18][19]
Im März 2013 wurde die erst kurz zuvor von Schweiger bezogene Hamburger Villa mit weißen
Farbbeuteln beworfen und der Pkw seiner Lebensgefährtin in Brand gesetzt. Nach einem
mutmaßlichen Bekennerschreiben von „Tatortverunreiniger_innen“ handelte es sich um eine
Aktion, die Schweigers Einstellung zum Afghanistan-Krieg kritisierte, sowie seinen Film
Schutzengel, dessen Vorpremiere er persönlich und medienwirksam zur Truppenbetreuung in
Afghanistan im Bundeswehr-Camp Marmal präsentierte.[20][21]
URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Til_Schweiger#Kontroversen
Hinzu kommt, daß der Beschuldigte Schweiger gegenwärtig an einem Projekt arbeitet, mit
welchem er die Ruine der ehemaligen Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Osterode als
„Vorzeige-Flüchtlingsheim“ wirtschaftlich nutzen will:
„Vorzeige-Flüchtlingsheim“
Bundesamt für Migration fordert Til Schweiger zur Kooperation auf
Ein „Vorzeige-Flüchtlingsheim“ in Osterode? Der Chef des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge hat das Vorhaben von Til Schweiger zurückhaltend bewertet. Der Schauspieler traf
sich derweil mit Vizekanzler Sigmar Gabriel. […]
URL: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/til-schweiger-bundesamt-fuer-migrationwill-
kooperation-a-1047308.html
Fraglos nutzte der Beschuldigte Schweiger seinen Auftritt bei der Gesprächsrunde, um sich
als Investor des Vorzeige-Flüchtlingsheims zu profilieren und wirtschaftlichen Nutzen aus der
kostenlosen Fernsehwerbung für sich zu ziehen. Genauso fraglos hat der Beschuldigte dabei
die Grenze zwischen erlaubter Provokation und strafbarer Volksverhetzung überschritten.
Hochachtungsvoll!
U.: An die Staatsanwaltschaft Hamburg,
Gorch-Fock-Wall 15, 20355 Hamburg, per Telefax!
RENÉ SCHNEIDER · BREUL 16 · 48143 MÜNSTER · SCHNEIDER-INSTITUTE.DE
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Veröffentlicht in Allgemein. 10 Comments »

10 Antworten to “A n z e i g e g e g e n den Schauspieler Tilman Valentin Schweiger,”

  1. brd2go Says:

    Respekt, Hut ab!

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  2. 4466 Says:

    Hat dies auf Selber DENKEN hilft !! rebloggt.

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  3. heintirol Says:

    Hat dies auf HeinTirol's Blog rebloggt.

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  4. ZivilGesellschaft (@ZivilGes) Says:

    Das passt zu „Herr Schweiger, warum schweigen Sie nicht?“
    http://www.dzig.de/Herr-Schweiger-warum-schweigen-Sie-nicht

    Hans Kolpak
    Goldige Zeiten

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  5. Ulrich Schmitz Says:

    Das war überfällig. Die erste angemessene Reaktion auf diese schräge PR-Kampagne eines selbstverliebten Narzisten. Danke für Ihren Einsatz!

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  6. angelikavs Says:

    Hat dies auf Angelika von Schwarzach rebloggt und kommentierte:
    NEUES AUS DOOFLAND DEN VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETEN MIT FRAU MERKEL ALS GESCHÄFTSFÜHRERIN UND DEM OBERVIZEBALLONWACHTMEISTER GABRIEL

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  7. Brigitte Brauer Says:

    Meinen aufrichtigen Dank an diesen mutigen Mann, der diese Anzeige gestartet hat. Till Schweiger hat menschenverachtend für eine gewisse Seite gehandelt, obwohl er es nicht nötig hat. Er scheint ein Narzist zu sein und leider mit Pech für ihn, ist er auch entblöst worden mit „seinem Flüchtlingsheim“, die Presse hat es klargestellt. Mehr Freunde hat er natürlich nicht gewonnen

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  8. Carmen Sänze-Pärsch Says:

    Das wurde Zeit, Respekt vor denen, die den Antrag gestellt haben! Kann mich nur allen Kommentaren anschließen.

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  9. Verdacht auf Volksverhetzung-Schauspieler Tilman Valentin Schweiger | Wählerinitiative „WIR IN HERTEN e.V.“ Says:

    […] A n z e i g e g e g e n den Schauspieler Tilman Valentin Schweiger, 27. August 2015 […]

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  10. Norbert Wild Says:

    Ist gegen die Einstellung Beschwerde erhoben worden?

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