Erörterungstermin am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Das Ergebnis des o.g. Verfahrens (s. Vorberichte) war, dass auf Anraten der Richterin und der Vertreterin der Stadt, die Antragsteller ihren Antrag wegen geringer Formfehler zurückgezogen haben.
Das Ergebnis des o.g. Verfahrens (s. Vorberichte) war, dass auf Anraten der Richterin und der Vertreterin der Stadt, die Antragsteller ihren Antrag wegen geringer Formfehler zurückgezogen haben.
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