Nachdem die Anzeige des Mitstreiters Renè Schneider gegen Merkel & Co eingestellt wurde, erstattete Schneider nun eine Anzeige gegen den bearbeitenden Richter
w e g e n
des Verdachts auf Straftaten, insbesondere
– Rechtsbeugung (§ 339 StGB),
– Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) und
– Beihilfe zum Hochverrat gegen den Bund gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB in dem
Verfahren gegen
– Angela Dorothea Merkel,
– Sigmar Gabriel,
– Karl Ernst Thomas de Maizière,
– Ursula Gertrud von der Leyen und
– Andere (als Täter, Mittäter und Gehilfen),
14. November 2015 um 00:03
Mein höchster Respekt und Dank gilt Herrn Schneider.
Möge Ihnen Ihre Entschlossenheit und Ihr Mut erhalten bleiben.
LG
Klaus Borgolte
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16. November 2015 um 00:03
Das Pack steckt im selben Sack. Und es ist ein Sack mit faulen Äpfeln. Die Zeit für Anzeigen ist vorbei.
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